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Cold case stays cold: Mordfall Sabine R.

Von 1. August 2018Oktober 16th, 2018Blog

Früher sprach man von „Altfällen“, was ein wenig verstaubt klang. Heute wird gerne der Begriff des „cold case“ verwendet, auch eine US-Serie heißt so. Cold cases sind unaufgeklärte („kalte“), oft spektakuläre Kriminalfälle, die nicht selten viele Jahr zurückliegen. Vor allem dank neuer Ermittlungsmethoden gelingt aber manchmal auch die Aufklärung.

Einer der bekanntesten cold cases ist der heute 20 Jahre alte Mordfall Tristan B. (nachzulesen hier). Aufgeklärt wurden der Fall Lolita B. (nach 29 Jahren, nachzulesen hier) und der 19 Jahre alte Fall Johanna B., der derzeit vor Gericht verhandelt wird (nachzulesen hier).

Auch der Mordfall Sabine R. ist ein „cold case“ und er ist es trotz einer überraschenden neuen Entwicklung auch geblieben.

Am 14. März 1983 (vor 35 Jahren) wurde in einem Waldstück bei Nattheim (Baden-Württemberg) die Leiche der 18jährigen Sabine R. gefunden. Die in Schnaitheim wohnende junge Frau war am Abend des 11. März 1983 nach Heidenheim getrampt, um sich mir einer Freundin in einer dortigen Disco zu treffen. Letztmalig wurde sie in den frühen Freitagabendstunden gesehen, am darauffolgenden Montag fanden spielende Kinder ihre Leiche in dem besagten Waldstück. Sabine R. war vergewaltigt und anschließend getötet worden.

Die Kriminalpolizei ging 1983 mit einer 20-köpfigen Sonderkommission rund 500 Spuren nach, konnte den Fall aber nicht aufklären. An der Leiche waren Spermaspuren gesichert worden, die zu einer Blutgruppenbestimmung führten, doch auch ein Abgleich mit Blutproben von rund 100 Männern, die man mit dem Opfer in Verbindung hatte bringen können, brachte kein Resultat. Andere kriminaltechnische Mittel standen zu jener Zeit nicht zur Verfügung.

Die Staatsanwaltschaft Ellwangen griff den Fall 1995 wieder auf und wandte sich erneut an die Öffentlichkeit. Die Hoffnung, Tat Beteiligte oder Mitwisser zu einer Offenbarung veranlassen zu können, erfüllte sich jedoch nicht.

Eine spektakuläre und unerwartete Wende schien der Fall jedoch im Jahr 2016 zu nehmen. Es begann mit der versuchten Selbsttötung eines in Karlsruhe wohnenden Mannes. Der Lebensmüde hatte einen Abschiedsbrief hinterlassen, in dem er sich als Beteiligten an der Tat zum Nachteil der Sabine R. bezeichnete und weitere Personen belastete. Der Brief schien originäres Täterwissen zu beinhalten und so leitete die Staatsanwaltschaft gegen die von dem Mann belasteten mutmaßlichen Mittäter Ermittlungsverfahren ein. Die nunmehr Beschuldigten hatten dieselbe Schule besucht wie die später Getötete, was als belastend gewertet wurde, da Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei von der Arbeitshypothese ausgingen, dass Sabine R. beim Trampen nicht zu unbekannten Personen ins Auto gestiegen wäre.

Die weiteren Ermittlungen brachten allerdings keinen Beleg dafür, dass die Beschuldigten und die Getötete sich tatsächlich gekannt hatten. Noch entscheidender war, dass DNA-Proben, die den Beschuldigten entnommen worden waren, mit den DNA-Spuren am Tatort und an der Getöteten nicht übereinstimmten, womit eine Täterschaft ausgeschlossen werden konnte.

Das Verfahren gegen unseren Mandanten, der hier einer der Beschuldigten war, wurde nach § 170 Abs. 2 StPO wegen erwiesener Unschuld eingestellt. Eine geräuschlose Verfahrensbeendigung, die dem Mandanten umso mehr zu wünschen war, als dieser sich eine Zeit lang einem schrecklichen Verdacht ausgesetzt sah.

Der Mordfall Sabine R. bleibt damit ein bis heute unaufgeklärter Fall.

Im Internet finden sich interessante Filmberichte zu dem Fall.

Pressezitat (Klick führt zum vollständigen Artikel):

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