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Handy am Steuer

Von 17. März 2019Blog

Sind wir heutzutage nicht alle ein wenig handysüchtig? Ein schnelles Telefonat, eine kurze WhatsApp-Nachricht, nur mal schnell schauen, was es auf Insta Neues gibt oder kurz eine Sprachi abhören… Wird man im Straßenverkehr mit Handy erwischt, droht ein Bußgeld in Höhe von 100 €, einen Punkt in Flensburg gibt’s on top. Werden bei der Benutzung andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, etwa weil man Schlangenlinien fährt, erhöht sich das Bußgeld auf 150 €, dazu gibt es 2 Punkte auf das Konto in Flensburg. Tritt eine Sachbeschädigung ein, ist eine Geldbuße in Höhe von 200 € fällig, auch hier gibt es 2 Punkte in Flensburg obendrauf.

Doch nicht nur die Nutzung von Handys wird geahndet. Auch die Nutzung anderer elektronischer Geräte wird mittlerweile entsprechend bestraft. Hierunter fallen etwa Tablets, E-Books, MP3-Player, Diktiergeräte, Laptops, portable DVD- und Bluerayplayer, Smartwatches, Diktiergeräte, Navigationsgeräte, Videobrillen usw.

Was ist erlaubt? Das Gesetz (§ 23 Abs. 1 a StVO) sagt hierzu folgendes:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird

und

entweder nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Elektronische Einparkhilfen dürfen auch benutzt werden, wenn hierfür ein etwas längerer Blick auf das Display erforderlich ist. Dabei muss dann allerdings Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.

Die Benutzung von Handys und anderen elektronischen Geräten ist gestattet, wenn der Motor aus ist, Wo früher noch streitig war, ob diese Voraussetzung durch das Abschalten der Start-Stopp-Automatik beispielsweise an einer roten Ampel oder im Stau erfüllt ist, sind sich die Gerichte heute darüber einig, dass dies nicht ausreichend ist.

Auch als Fahrradfahrer wird die Nutzung des Handys während der Teilnahme am Verkehr mit einer Geldbuße von 55 € geahndet.

Sie geraten in eine Polizeikontrolle oder wurden mit Handy am Ohr geblitzt und haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Beherzigen Sie stets die wichtigste aller Regeln: Schweigen ist GOLD! Bleiben Sie ruhig, räumen Sie den Verstoß nicht ein, machen Sie keine Angaben zur Sache und kontaktieren Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, der Sie in der Angelegenheit berät.

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