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Der Mannheimer Terroranschlag

Von 13. März 2019Juni 11th, 2019Presse

Ein Journalist veröffentlicht einen Blogbeitrag über einen fiktiven Terroranschlag in Mannheim. Der fiktive Charakter der Schilderung ist deutlich erkennbar. Im Netz gibt es einen kleineren Shitstorm, die Öffentlichkeit gerät nicht in Panik, nur eine Handvoll Menschen rufen bei der Polizei an und fragen, was los sei.

Die Verbreitung von Fake News ist für sich genommen nicht strafbar, wir sind in einem eigenen Blogbeitrag bereits darauf eingegangen. Die Staatsanwaltschaft Mannheim sah und sieht dies anders und das Mannheimer Amtsgericht hat sich leider vor ihren Karren spannen lassen. Es hat den Blogger erstinstanzlich wegen „Störung des öffentlichen Friedens durch Vortäuschung der Verwirklichung einer Straftat“ (§ 126 Abs. 2 StGB) verurteilt.

Über die Hauptverhandlung beim Amtsgericht können wir insoweit Gutes berichten, als die zuständige Richterin ihre Voreingenommenheit in dieser Sache offen hat erkennen lassen, statt sie zu verheimlichen. Anders ausgedrückt: man wusste sogleich, woran man war. So hatte die Richterin unter anderem nach Eingang des Strafbefehlsantrages eigenmächtig noch weitere Ermittlungen angestellt, um die anstehende Verwerfung des Einspruchs gegen den Strafbefehl möglichst wasserdicht zu machen. All dies an der Verteidigung vorbei und ohne ihr nachträglich hiervon Kenntnis zu geben, wie es der Grundsatz des fairen Verfahrens verlangt und wie es seit Jahren feststehende Rechtsprechung der Obergerichte ist.

Verzeihen Sie uns den Sarkasmus. Für Ablehnungsanträge wegen Besorgnis der Befangenheit sind wir nicht bekannt. In diesem Fall war die Stellung eines entsprechenden Antrags am ersten Tag der Hauptverhandlung unumgänglich. Vielleicht hätten noch weitere folgen müssen. Sei’s drum.

Das Urteil gegen den Journalisten ist nicht rechtskräftig, wir haben Berufung eingelegt und so wird es eine neue Hauptverhandlung beim Landgericht Mannheim geben. Möglicherweise wird erst das Oberlandesgericht Karlsruhe das letzte Wort in dieser Sache sprechen. Oder gar das Bundesverfassungsgericht?

Pressezitate (Klick führt zum vollständigen Artikel):

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